Notariat

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Er ist unparteiischer Rechtsberater und Betreuer der am notariellen Verfahren Beteiligten und als solcher zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Der Notar ist - anders als ein Rechtsanwalt - nicht einseitiger Interessenvertreter einer Partei.

Der Gesetzgeber schreibt bei bestimmten Rechtsgeschäften die Form der notariellen Beurkundung vor, um eine qualifizierte Beratung und den vollen Beweis über die beurkundeten Tatsachen sicherzustellen. Dazu gehören etwa der Kaufvertrag über Grundbesitz, der Ehe- und Erbvertrag oder der Gesellschaftsvertrag einer GmbH.

Der Notar ist verpflichtet, bei Beurkundungen die Beteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann.

Ist vom Gesetz für bestimmte Rechtsgeschäfte die öffentliche Beglaubigung vorgesehen, so wird die Unterschrift des Erklärenden vom Notar beglaubigt.

Darüber hinaus werden Notare auch bei anderen Rechtsgeschäften beratend, gestaltend und protokollierend tätig, die gesetzlich nicht zwingend vor dem Notar vorgenommen werden müssen. Hierzu gehört insbesondere die individuelle Gestaltung von Vorsorgevollmachten und anderen Verfügungen.

IMMOBILIEN

Der Grundbesitz ist häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens. Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist die Tätigkeit eines Notars vom Gesetz vorgesehen, damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden. Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages. Der Notar sorgt für eine rechtssichere Gestaltung des Kaufvertrages und hilft Risiken zu vermeiden. Er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts sind bei der Gestaltung des Vertrages zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude - Haus oder Wohnung - erwirbt, das erst noch gebaut wird.

 

Immobilienkauf Online-Formular

 

SCHENKEN UND VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE

Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei dem Bereich der Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder eine große Bedeutung zu. Erfolgt die Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf eine künftige Erbfolge, spricht man von vorweggenommener Erbfolge.

Rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie künftige Schenkungen bedürfen der notariellen Beurkundung, ebenso Erb- und Pflichtteilsverzichte. Die Motive, die letztlich zu einer Grundstückszuwendung führen, sind ebenso vielfältig wie die sich daraus ergebenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten. So werden in dem Vertrag je nach Motivation beispielsweise Abstandszahlungen an den Übergeber, die Einräumung von Wohnrechten, Pflegeverpflichtungen usw. vorgesehen.

Wir werden mit Ihnen einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Vertrag erarbeiten und die Auswirkungen im Einzelnen erörtern.

 

Schenkung Online-Formular

VORSORGEVOLLMACHT & PATIENTENVERFÜGUNG

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden.

 

Vorsorgevollmacht Online-Formular

ERBEN UND VERERBEN

Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Dabei muss sich der Erblasser nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann zum Beispiel mit ihm nicht verwandte Personen als Erben einsetzen, die gesetzlichen Erbteile abändern und Vermächtnisse oder Testamentsvollstreckung anordnen.

Der Notar gestaltet und beurkundet für Sie letztwillige Verfügungen, also Testamente und Erbverträge. Dabei regeln wir gemeinsam die von Ihnen gewünschte Erbfolge und weitere Einzelfragen. Die beurkundete letztwillige Verfügung stellt die Durchführung Ihrer Wünsche sicher.

Im Erbfall erhalten Sie vom Notar umfassende Betreuung zur Sicherung Ihrer Rechte und Ansprüche.

 

Testament/Erbvertrag Online-Formular

 

Erbschein Online-Formular

 

Erbauseinandersetzung Online-Formular

 

Erbausschlagung Online-Formular

FAMILIENRECHT

Der Notar berät Sie und Ihren Ehepartner (oder Verlobten) vor einer Eheschließung über alle damit verbundenen Rechtsfragen; insbesondere ist er zuständig für die Beurkundung eines Ehevertrages. Dadurch können für bestimmte Fälle (z. B. Verschuldung eines Ehepartners; Auslandsvermögen; gewünschte Änderung des gesetzlichen Güterstandes) interessengerechte und wirtschaftlich bzw. steuerlich vorteilhafte Regelungen getroffen werden.

Der Notar entwirft und beurkundet aber auch Getrenntlebens- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen sowie sonstige Rechtsgeschäfte im familienrechtlichen Bereich (Unterhaltsverträge oder -verpflichtungserklärungen; Adoptionserklärungen; Benennung eines Vormundes etc.).

 

Ehevertrag Online-Formular

 

Scheidungsvereinbarung Online-Formular

 

Adoption Online-Formular

EINTRAGUNGEN IM HANDELSREGISTER

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Der Notar formuliert den Text der Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister. Der Notar berät auch umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.

Darüber hinaus gibt es weitere Rechtsbereiche und Problemfälle, bei denen wir, die Notare Susann Altmann und Peter Riepshoff, Ihnen behilflich sein können.

 

Unternehmensgründung Online-Formular

 

Anteilskauf Online-Formular

 

Handelsregister Online-Formular

 

GbR-Register Online-Formular

 

Vereinsregister Online-Formular

Notare

Susann Altmann

Frau Susann Altmann

Notarin

Sekretariat: Frau Deuschle
0 41 41-79 75 30

E-Mail-Adresse: notar (at) seidensticker-partner.de

Kontakt

Peter Riepshoff

Herr Peter Riepshoff

Notar

Sekretariat: Frau Deuschle
0 41 41-79 75 30

E-Mail-Adresse: notar (at) seidensticker-partner.de

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