Kaufvertragsrecht

Das Kaufvertragsrecht hält für viele Käufer und Verkäufer unliebsame Überraschungen bereit. Beim Vertragsschluss im Internet stellen sich weitere vielfältige Fragestellungen, die es genau zu beleuchten gilt, um auch hier die gesetzlichen und vertraglichen Rechte richtig und umfassend durchzusetzen. Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni 2014 sind eine Reihe von Änderungen in Kraft getreten, die im Einzelnen zu beachten sind. Nunmehr hat der Verbraucher dem ihm zustehenden Widerruf eindeutig zu erklären, um sich von dem Vertragsverhältnis wirksam lösen zu können. Die kommentarlose Rücksendung der Ware genügt dabei nicht. Neu ist auch, dass der Verbraucher künftig die Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufs trägt, sofern er hierüber ausreichend belehrt und keine anderslautende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Den Unternehmer treffen konkrete Informationspflichten über Lieferzeit, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie Zahlartkosten. Erstmalig hat der Verkäufer nun auch auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinzuweisen.

Um die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechte um- und durchzusetzen, stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.

Peter Riepshoff

Herr Peter Riepshoff

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Sekretariat: Frau Herrmann
(04141-797530)

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