Versicherungsrecht

Das private Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Versicherten. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Geprägt ist dieses Rechtsgebiet aber vor allem durch die im jeweiligen Versicherungsvertrag vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen.

Da praktisch jeder Bürger über eine Reihe von Versicherungen verfügt, die er im Bedarfsfall in Anspruch nimmt, kommt es bei der Regulierung von Versicherungsfällen nicht selten zu Problemen. Kaum ein Versicherungsnehmer kennt z.B. die für ihn im Versicherungsvertrag geregelten Obliegenheiten genau. Wie in jedem anderen Bereich des täglichen Lebens können auch bei der Geltendmachung von Versicherungsleistungen oder wenn Regressforderungen im Raume stehen, die Ansichten des Versicherers von denen des Kunden abweichen. Wer dann Recht hat, ist nicht immer leicht zu sagen, da gesetzliche und vertragliche Regelungen sowie die dazu ergangene Rechtsprechung auf den konkreten Schaden oder das jeweilige Problem angewendet werden müssen. 

Oft ist es ratsam, schon frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, da schon bei der Schadensmeldung Fehler gemacht werden können, die dazu führen, dass keine Leistung seitens der Versicherung erfolgt (z.B. Nichteinhaltung von Fristen; Nichtangabe von Vorschäden bei der Schadensmeldung; unvollständige Stehlgutliste bei einem Einbruchdiebstahl; ein Kaskoversicherer will nicht leisten, weil in der Schadensmeldung der Kilometerstand des Fahrzeugs nicht stimmen soll; im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung wurde eine bei Vertragsschluss bestehende Vorerkrankung nicht angegeben usw.).

Wir unterstützen Sie gerne in allen Fällen des privaten Versicherungsrechtes, insbesondere in folgenden Bereichen:

  1. Sachversicherungen
    • Wohngebäudeversicherung
    • Hausratversicherung
    • Einbruchdiebstahlversicherung
    • betriebliche Sachversicherung (z. B. für Maschinen, Elektronik, Betriebsinventar)
    • Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung
  2. Haftpflichtversicherungen
    • Privathaftpflichtversicherung
    • Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Betriebshaftpflichtversicherung
  3. Personenversicherungen
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Unfallversicherung
    • private Krankenversicherung
    • Lebens- und Rentenversicherung
  4. Sonstige Versicherungen:
    • Rechtsschutzversicherung
    • Reiserücktrittskosten- und Reisegepäckversicherung

Ich helfe Ihnen gerne in allen Fällen des privaten Versicherungsrechtes.

Die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung ist Bestandteil des Sozialrechts. Dieses Rechtsgebiet wird in unserer Kanzlei ebenfalls von mir - Rechtsanwalt Peter Riepshoff (Fachanwalt für Sozialrecht) - bearbeitet. 

Peter Riepshoff

Herr Peter Riepshoff

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Sekretariat: Frau Herrmann
(04141-797530)

E-Mail-Adresse: info (at) seidensticker-partner.de

Kontakt