Das Zivilrecht stellt das für uns im Alltag wohl bedeutendste Rechtsgebiet dar. Ohne darüber nachzudenken, gehen wir schon beim Brötchen kaufen drei Rechtsgeschäfte ein. Da die Dinge selten so einfach sind wie beim Brötchenkaufen, finden sich abstrakte Regelungen zu jeder Art von Rechtsgeschäft im Zivilrecht.
Was ist ein Vertrag, wie wird man sich einig? Was passiert bei Missverständnissen, was bei Täuschungen? Können Angebote per E-Mail angenommen werden? Steht mir ein Rücktrittsrecht zu, kann ich den Vertrag kündigen? Finden sich keine Spezialregelungen an anderen Orten, werden solche allgemeinen Fragen bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geklärt. Für die Rechtssicherheit ist das ganz entscheidend.
Im allgemeinen Zivilrecht geht es dabei häufig um Fragestellungen von
- Vertragsschluss und Kündigung,
- Verbraucherschutz,
- Absenden und Empfangen von Willenserklärungen,
- Verschicken von Rechnungen, Fälligkeiten,
- Mängelgewährleistung,
- Schadensersatz, usw.
Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen rund um das Zivilrecht. Ob sich die Regelungen im BGB findet oder weitere Gesetze Anwendung finden, können wir schnell sagen und gemeinsam Licht ins Dunkel bringen.