Das Handelsrecht umfasst das Zivilrecht der Kaufleute, was sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften umfasst. Handelsrechtliche Regelungen ersetzen oder ergänzen häufig die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dieses sogenannte Sonderprivatrecht der Kaufleute umfasst Regeln und Gebräuche, nicht immer im Gesetz verschriftlicht, um die Schnelligkeit und Rechtssicherheit im Geschäftsleben zu gewährleisten. Nur, wer diese Regeln berücksichtigt, kann erfolgreich und rechtssicher wirtschaften.
Das Gesellschaftsrecht daneben betrifft das Recht der Unternehmen, also der Personen- und Kapitalgesellschaften. Auch wenn es vielfach Überschneidungen gibt, so hat doch jede Gesellschaft ihre Eigenheiten. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu sämtlichen Gesellschaftsformen:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
- Kommanditgesellschaft (KG),
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Unternehmergesellschaft (UG),
- Aktiengesellschaft (AG),
um nur die häufigsten Gesellschaftsformen zu nennen. Selbstverständlich beraten wir auch zu Mischformen, wie etwa der GmbH & Co. KG, und auch zum Recht der Vereine.
Unsere Beratung beginnt bereits bei der Frage, welche Rechtsform sich für Ihre Zwecke eignet. Gerne erörtern wir in einem Gespräch das Für und Wider der unterschiedlichen Gesellschaftsformen und begleiten Sie bei der Gründung, Umstrukturierungen, Due Dilligence, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf und auch der Nachfolge.
Wie immer im Leben, läuft auch im geschäftlichen Bereich nicht immer alles nach Plan. Gerne beraten wir Sie zu Themen der Restrukturierung und Insolvenzrecht, sei es als Gläubiger oder Schuldner.
Unser Anspruch ist es, Sie ganzheitlich und unternehmerbezogen zu beraten. Unseren Mandanten ist selten mit einer bloß juristisch zutreffenden Antwort geholfen, vielmehr spielen unternehmerische und wirtschaftliche Erwägungen die entscheidende Rolle. Dies steht bei unserer Beratung stets im Vordergrund.