Das System der Sozialversicherung und die im Sozialrecht und sozialen Entschädigungsrecht gewährten sozialen Rechte sind für jeden Menschen von großer - teilweise existenzieller - Bedeutung. Jeden von uns kann etwa eine Erkrankung mit dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen treffen. Dabei weiß der Einzelne in vielen Fällen nicht, welche Leistungen ihm gegen einen Sozialversicherungsträger zustehen und mit welchen Anträgen er in seiner konkreten - für ihn häufig sehr belastenden - Lebenssituation seine Rechte verfolgen kann.
Noch schwieriger wird es für den juristischen Laien, wenn er sich mit ablehnenden Entscheidungen von Behörden und Sozialversicherungsträgern auseinander setzen muss. Gerechtfertigte Ansprüche auf Sozialleistungen sind gegenüber dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den Kranken- und Pflegekassen, den Rentenversicherungsträgern sowie gegenüber der Berufsgenossenschaft oftmals nur in Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren durchsetzbar.
Schwerbehinderte Menschen benötigen häufig anwaltliche Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte, insbesondere bei der korrekten Festsetzung der Höhe des Grades ihrer Behinderung, der Anerkennung von Merkzeichen (wie „aG“, „G“, „RF“, „Bl“, „B“), um die damit verbundenen Vergünstigungen nutzen zu können; außerdem zur Durchsetzung ihrer Rechte nach der UN-Behindertenrechtskonvention.
Aber auch Arbeitgeber und selbstständige Gewerbetreibende können gerade im Rentenrecht (Stichwort: Scheinselbstständigkeit) mit sie belastenden Bescheiden der Sozialversicherung zu tun haben und benötigten dann kompetente anwaltliche Unterstützung.
Hierbei helfe ich Ihnen gerne und bin engagiert bei der Durchsetzung Ihrer sozialen Rechte!
Häufige Fälle und Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende - SGB II („Hartz IV“) und Sozialhilferecht - SGB XII (z. B. Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen; Kosten der Unterkunft; Kostensenkungsaufforderungen; Abwehr von Sanktionen wegen Pflichtverletzungen; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Abwehr von Unterhalts- und Erstattungsansprüchen der Sozialversicherungsträger)
- Arbeitslosenversicherungsrecht - SGB III (z. B. Anspruch auf Arbeitslosengeld I, Sperrzeiten; Eingliederungszuschüsse, Insolvenzgeld)
- Recht der gesetzlichen Krankenversicherung - SGB V (z. B. Beiträge, Krankengeldanspruch; Familienversicherung; Leistungsübernahme und Leistungsumfang bei ärztlichen Behandlungen; Kostenerstattung bei neuen Behandlungsmethoden; Versorgung mit Hilfsmitteln, Hörgeräten etc.)
- Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - SGB VI (z. B. Renten wegen Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit; Witwen- und Waisenrenten; Leistungen zur beruflichen Teilhabe und medizinische Rehabililtationsleistungen; Statusfeststellung, Versicherungspflicht/Scheinselbstständigkeit)
- Recht der gesetzlichen Unfallversicherung - SGB VII (z. B. Ansprüche aus einem Arbeitsunfall / Wegeunfall; Heilbehandlungskosten, Verletztengeld, Verletztenrente; Ansprüche wegen Berufskrankheiten)
- Schwerbehindertenrecht - SGB IX (z. B. Anerkennung der Schwerbehinderung; Feststellung/Höherstufung des Grades der Behinderung; Gleichstellung mit Schwerbehinderten Menschen; Zuerkennung von Merkzeichen, Durchsetzung Ihrer Rechte nach der UN-Behin-dertenrechtskonvention; betriebliches Eingliederungsmanagement; Vertretung vor dem Integrationsamt)
- Recht der gesetzlichen Pflegeversicherung - SGB XI (z. B. Pflegebedürftigkeit; einzelne Pflegestufen; daraus resultierende Leistungsansprüche wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, persönliche Budgets, Hilfsmittelversorgung; Leistungen für Pflegepersonen)
- Opferentschädigungsrecht (z. B. Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz; Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen im Strafverfahren gegen den Schädiger)
- Kindergeldrecht (z. B. Abwehr von Kindergeldrückforderungsbescheiden; Kinderzuschlag)
Unsere Leistungen sind:
- Vorsorgende Beratung zur Sicherung Ihrer Ansprüche
- Unterstützung bei Anträgen auf Leistungen (ggfs. auch rückwirkenden Leistungsansprüchen in Anwendung von § 44 SGB X)
- Prüfung von Bescheiden der Sozialversicherungsträger
- Vertretung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren
- Bei Ablehnung Ihres Antrags: Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Anfechtung von Sie belastenden Bescheiden der Sozialversicherungsträger außergerichtlich im Widerspruchsverfahren sowie anschließend im sozialgerichtlichen Verfahren (Sozialgericht, Landessozialgericht)