Mit dem eigenen Ende beschäftigt sich niemand gerne. Wer Streit unter seinen Erben vermeiden will oder wünscht, dass eine bestimmtes Person oder Institution erben soll, muss aber rechtsgültige und sinnvolle Verfügungen treffen. Dabei stehten wir Ihnen gerne zur Seite.
Bei einer Beratung gilt es zunächst zu klären, wer erbt, wenn keine letztwillige Verfügung errichtet wurde. Dann müssen Sie sich entscheiden, wem Sie Ihr Vermögen – seien es auch nur besonders geliebte Gegenstände – hinterlassen wollen. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir den besten Weg, um denjenigen zum Erben oder Vermächtnisnehmer zu machen, den Sie wünschen. Dabei gibt uns das Bürgerliche Gesetzbuch vielfältige Gestaltungsmittel wie z.B. Erbverträge, Testamente, Vermächtnisse, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstrecker etc. zur Hand.
Und wenn der Erbfall schon eingetreten ist und Sie Erbe geworden sind oder als Pflichtteilsberechtigter übergangen worden sind? Dann nehmen wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gerne wahr und werden alles tun, Ihnen zu dem zu verhelfen, was Ihnen zusteht.